Vor ungefähr einem Monat schrieb ich über das neue Gesetz zur pflichtmäßen Gehaltsangabe in Stellenangeboten in Österreich, das bereits im März 2011 in Kraft getreten war. Nach einer langen Übergangs- und Schonfrist gibt es seit dem 1. Januar 2012 kein Zurück mehr: Alle Stellenangebote müssen den in den jeweiligen Kollektivverträgen ausgewiesenen Mindestlohn ausweisen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 360,00 € pro Anzeige – kann sich bei entsprechenden Mengen also läppern.
Bei meinem heutigen Streifzug durch die österreichischen Jobbörsen konnte ich erfreut feststellen, dass in der Tat die Mindestgehälter in den Anzeigen angegeben werden (was bis vor kurzem ohne den Bußgeld-Druck noch nicht der Fall war). Ich muss sagen, dass ich das sogar richtig gut finde, und fände es sogar noch besser, wenn diese Regelung im gesamten DACH-Raum übernommen würde. Selbstverständlich sind diese Gehaltsangaben Richtwerte, die verhandelbar sind – daher ist auch das Argument, dass durch das neue Gesetz die gehaltliche Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau gewährleistet würde, hinfällig: Derjenige, der besser argumentiert und verhandelt, wird mehr verdienen.
Dennoch werden sich die Arbeitgeber in Österreich warm anziehen müssen, denn die Gehaltsangabe sowie die Nennung von weiteren Benefits werden auch um War for Talents eine wichtige Rolle spielen: Wer hier mit guten Leistungen (übrigens nicht unbedingt nur monetärer Art) punkten kann, sitzt am längeren Hebel. Gerade dann, wenn man sich die Stellenanzeigen auf Monster.at ansieht: Dort werden die Mindestlöhne bereits in der Anzeigentrefferliste in der Vorschau ausgewiesen. Gut gemacht – und einige der Zahlen werden Bewerber bestimmt anziehen oder auch gegebenenfalls abschrecken…
Ein paar Anzeigen ohne Angabe des Mindestgehalts habe ich dennoch auf einigen Stellenbörsen entdeckt. Diese stammen zwar ursprünglich von Ende November, aber das Gesetz besagt, dass die Anzeigen zum heutigen Zeitpunkt korrekt und mit den vollständigen Angaben ausgestattet sein müssten. Interessanterweise stammen diese Anzeigen von einem österreichischen Personaldienstleister. Welch Ironie.
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[...] dem Jahreswechsel müssen österreichische Stellenangebote ja Angaben zum Gehalt beinhalten – gesetzlich ist das wie folgt geregelt -> Im Stelleninserat ist das für den [...]