Mein Blogpost zu StepStones neuen AGB, die die Verlinkung von Stellenanzeigen auf Social Media Präsenzen untersagte, verbreitete sich vor, während und nach dem Wochenende rasend schnell. Die Kommentare und Reaktionen erstreckten sich über Kommentare im Blog, auf Facebook, Twitter und XING – Screenshots im Anschluss an diesen Beitrag.
Eine (pro-)aktive Reaktion oder eine Stellungnahme von StepStone habe ich nach wie vor noch nicht erhalten. Mangelnde Dialogbereitschaft? Andere Anbieter oder Jobbörsen reagieren meist sehr schnell auf bestimmte Beiträge, z.B. um einen Sachverhalt zu klären. Solange sich das im Rahmen hält und überwiegend per E-Mail geschieht – schließlich besteht mein Hauptjob darin, Unternehmen zu beraten und ihnen die nationalen und internationalen Jobbörsenpakete anzubieten, die am besten ihren Personalbedarf decken – ist das völlig ok.
StepStone hat jedoch reagiert, allerdings im stillen Kämmerlein, und hat die AGB wieder geändert! Und zwar heute Vormittag. Ein Fortschritt durch “Rückschritt” (zu den vorherigen AGB)?
Nochmal zum Vergleich:
StepStone AGB mit Stand vom 03.02.2012:
StepStone AGB mit Stand vom 06.02.2012 – Spiegelstrich 2 ist weggefallen und Spiegelstrich 1 wurde inhaltlich geändert:
In Spiegelstrich 1 ist jedoch nach wie von der Unternehmenspräsenz die Rede, also die Homepage und die Karriereseite? Als was sind Unternehmenspräsenzen in Social Media zu bewerten? Sind das nun zulässige Verlinkungen oder nicht? Auch der neue Spiegelstrich wird 2 schwammig gehalten. Die Auslegung von “Links auf andere Seiten” ist unklar. Damit hat sich kaum etwas geändert, außer dass dem Kind ein anderer Name gegeben worden ist.
Eine Stellungnahme von StepStone bleibt wünschenswert.
Die bisherigen Reaktionen in den sozialen Netzen:
Hallo Eva,
“schwammiges” sind wir ja auch aus den Stellenanzeigen der Arbeitgeber gewohnt
Zunächst dachte ich, Stepstone hätte wie viele andere, die “Homepage” mit der “Website” verwechselt
Das zum Thema Anglizismen.
Für alle, die jetzt stutzen:
Website heißt der komplette Internet-Auftritt, also das ganze Bürogebäude im Netz. Die Homepage ist lediglich die Startseite des Internet-Auftritts, also die Empfangshalle im Bürogebäude. Die Unterseiten sind demnach mit den einzelnen Büros/Zimmern im Gebäude zu vergleichen.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Suchergebnisse von Google meistens auf Landingpages, also Unterseiten, verweisen. Man steigt also durchs Fenster direkt in ein Büro ein und geht nicht durch die Empfangshalle. Auf der Alm heißt das “fensterln”
Die Unterscheidung Homepage/Website schien im ersten Entwurf allerdings korrekt.
Beinhaltet der Begriff “Unternehmenspräsenz” nur die Haupt-Domain inklusive aller Unterseiten? Oder auch Social Media Seiten – von denen es neben Facebook und Xing hunderte gibt (Instagram? Pinterest? …) Manche Unternehmen betreiben thematische Domains abseits der Haupt-Domain…
… usw …
Wenn schon AGB, dann AllesGutBedacht und nicht, weil der Rechtsanwalt das vorschlägt
Dein Post .. , sorry, Beitrag und die Diskussion werden sicher auch andere Anbieter die AGBs nochmals durchblättern lassen
Ein guter Anlass zum Vereinfachen und Streichen.
Gut so.
Grüße aus Berlin.
Hans Steup
Hahaha, wenigstens Sinn für Humor haben die Steine mit der Änderung bewiesen – wenn auch offensichlich zur Zeit eingeschränkte Kommunikationsfähig- oder -willigkeit…
In meiner Definition sind FB und ähnliche Seiten Unternehmenspräsenzen, oder?!
Gut dass viele Kunden eh noch nicht soweit sind, da kann man mit dem Ansatz noch eine Weile gut durchkommen.
Bin gespannt auf die Fortsetzung.
Grüße aus Bayern!
Hallo,
nun sollte man aber nicht voreilig urteilen.
Lieber fragt man sich doch objektiv, warum Stepstone so etwas macht. Da durch die Datenschutzbeauftragen in Deutschland aktuell Facebook unter Beschuss ist, wegen der Übermittlung sehr persönlicher Daten in Bezug auf den gefällt bzw. i like Button, sichert sich Stepstone einfach nur ab. Das alle weiter machen oder viele einfach weitermachen werden ist Ihnen auch klar. Sie sind aber auf der sicheren Seite , da Sie in den AGB darauf hingewiesen haben. Strategisch rechtlich einwandfrei, würde ich sagen.
Natürlich hat Stepstone ebenfalls wenig Interesse Traffic an andere abzugeben, da Sie diesen gerade durch TV Werbung etc. teuer bezahlen. Un der große Axel redet hier auch ein großes Wörtchen mit. Eventuell auch Ansage von ganz oben.:)
Greetz
Gregor
Nun, ob die Änderung jetzt der große Wurf ist, sei mal dahin gestellt (ist er natürlich nicht). Und welche Ursachen das hat, lassen wir auch mal außen vor. Was in meinen Augen ein Unding ist, ist diese absolute Ignoranz seitens Stepstone nicht mal ansatzweise Stellung zu nehmen.
Wie reagiert Stepstone eigentlich, wenn ein Kunde diesbezüglich anfragt? Gibt’s da schon Erfahrungen?
@Gregor – sicher, das mit dem Datenschutz usw. sehe ich auch als kritisch und kann mir vorstellen, dass das auf die Entscheidung von StepStone eingewirkt hat, solche Verlinkungen zu verbieten. Dann aber bitte konsequent auch die ganzen Buttons von der StepStone Präsenz herunternehmen. Denn dort stehen noch alle möglichen Share-, Tweet- und Empfehlen-Buttons…
@Henner – ich nehme an, dass einige Kunden bereits reagiert haben und mit StepStone Kontakt aufgenommen haben. Einige Agenturen haben berichtet, sie hätten sich für ihre Kunden informiert.
Aber ich interessiere mich auch für Reaktionen von Personalern aus Unternehmen.