Mein Blogpost zu StepStones neuen AGB, die die Verlinkung von Stellenanzeigen auf Social Media Präsenzen untersagte, verbreitete sich vor, während und nach dem Wochenende rasend schnell. Die Kommentare und Reaktionen erstreckten sich über Kommentare im Blog, auf Facebook, Twitter und XING – Screenshots im Anschluss an diesen Beitrag.

Eine (pro-)aktive Reaktion oder eine Stellungnahme von StepStone habe ich nach wie vor noch nicht erhalten. Mangelnde Dialogbereitschaft? Andere Anbieter oder Jobbörsen reagieren meist sehr schnell auf bestimmte Beiträge, z.B. um einen Sachverhalt zu klären. Solange sich das im Rahmen hält und überwiegend per E-Mail geschieht – schließlich besteht mein Hauptjob darin, Unternehmen zu beraten und ihnen die nationalen und internationalen Jobbörsenpakete anzubieten, die am besten ihren Personalbedarf decken – ist das völlig ok.

StepStone hat jedoch reagiert, allerdings im stillen Kämmerlein, und hat die AGB wieder geändert! Und zwar heute Vormittag. Ein Fortschritt durch “Rückschritt” (zu den vorherigen AGB)?

Nochmal zum Vergleich:

StepStone AGB mit Stand vom 03.02.2012:

StepStone AGB mit Stand vom 06.02.2012 – Spiegelstrich 2 ist weggefallen und Spiegelstrich 1 wurde inhaltlich geändert:

In Spiegelstrich 1 ist jedoch nach wie von der Unternehmenspräsenz die Rede, also die Homepage und die Karriereseite? Als was sind Unternehmenspräsenzen in Social Media zu bewerten? Sind das nun zulässige Verlinkungen oder nicht? Auch der neue Spiegelstrich wird 2 schwammig gehalten. Die Auslegung von “Links auf andere Seiten” ist unklar. Damit hat sich kaum etwas geändert, außer dass dem Kind ein anderer Name gegeben worden ist.

Eine Stellungnahme von StepStone bleibt wünschenswert.

Die bisherigen Reaktionen in den sozialen Netzen:

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