Übrigens: die aktuellen Social Media Recruiting Studien Deutschland und Schweiz stehen seit heute zum kostenlosen Download bereit.
Durch einen Leserkommentar auf einen meiner Blogposts von Februar wurde ich auf eine erneute AGB-Änderung bei StepStone hingewiesen (s. hervor gehobener Text in der Grafik):

Bevor nun sämtliche Agenturen, HR-Dienstleister, Paketvermarkter oder auch direkte Firmen, die den Erfolg ihrer Online Stellenanzeigen tracken möchten (die soll’s ja tatsächlich geben), vor Schreck in Ohnmacht fallen oder gar wütend zum Telefonhörer greifen, kann ich Sie alle erst einmal beruhigen: Keine Panik auf der Titanic, Tante Eva hat sich umgehend bei StepStone erkundigt – mein direkter Draht dorthin funktioniert nun wieder einwandfrei, sodass ich normalerweise alle notwendigen Informationen zeitnah bekomme.
Die in der Agenturbranche häufig verwendeten Zählpixel können nach wie vor verwendet werden – solange diese kleinen “Tracking Bugs”, wie Zählpixel auch genannt werden, keine personenbezogenen Daten sammeln und diese von einem Statistik-Tool auslesen lassen. Es geht also in erster Linie um die IP-Adressen.
StepStone tut dies, um sich rechtlich abzusichern. Internet-Datenschutz wird immer größer geschrieben, sodass sich Websites auf alle Eventualitäten einstellen müssen.
Sollte Ihr Zählpixel lediglich die Anzahl der Klicks auf eine bestimmte, z.B. bei StepStone, veröffentlichte Anzeige ermitteln, um die objektiven Zugriffszahlen darauf zu erhalten, besteht kein Grund zur Beunruhigung.
Happy Pixeling!